1. Sie rufen an oder schreiben
Sie schildern kurz, wo Sie sind und was passiert ist: zugefallene Tür, Schlüssel verloren, Zylinder tauschen, Tresor. Wichtig sind Ort, Art des Problems und eine Nummer, unter der Sie erreichbar sind. Im Notfall ist der Anruf der schnellste Weg; für alles Planbare reicht das Formular.
Bereits in diesem Gespräch sagen wir Ihnen, dass Sie mit einer Vermittlung sprechen und nicht mit dem ausführenden Betrieb.
2. Wir vermitteln an einen geprüften Partnerbetrieb
Wir ordnen Ihre Anfrage einem Betrieb aus unserem Partnernetzwerk zu, der zu Ihrem Standort und zur Art der Arbeit passt. Dafür geben wir Ihre Angaben — Ort, Situation, Rückrufnummer, Zeitfenster — an diesen Betrieb weiter. Das ist der Kern der Vermittlung, und deshalb steht es auch in unserer Datenschutzerklärung.
An dieser Stelle endet unsere Rolle im Wesentlichen. Alles Weitere läuft direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb.
3. Der Partnerbetrieb nennt den Festpreis
Der Betrieb meldet sich bei Ihnen oder kommt direkt, sieht sich die Situation an und nennt Ihnen einen Festpreis — bevor er anfängt. Wenn sich vor Ort zeigt, dass mehr nötig ist als angenommen, muss er Sie darüber informieren, bevor er weitermacht. Eine stillschweigende Erhöhung müssen Sie nicht akzeptieren.
Stimmen Sie dem Preis zu, beginnt die Arbeit. Stimmen Sie nicht zu, sind Sie frei — Sie schulden dann allenfalls die vereinbarte Anfahrt.
4. Die Öffnung oder Montage
Eine nur zugefallene Tür wird in aller Regel beschädigungsfrei geöffnet. Muss doch gebohrt oder ein Zylinder ersetzt werden, sagt Ihnen der Betrieb vorher, warum. Bei Montagearbeiten wie Zylindertausch oder Nachrüstung gilt dasselbe: erst erklären, dann arbeiten.
Rechnen Sie damit, dass Sie Ihre Berechtigung nachweisen sollen — ein Ausweis genügt meist. Das ist ein Qualitätsmerkmal, kein Misstrauen.
5. Rechnung und Vertragspartner
Sie erhalten eine Rechnung des Partnerbetriebs mit Firmenname, Anschrift und aufgeschlüsselten Positionen. Ihr Vertragspartner ist dieser Betrieb, nicht dieses Portal. Gewährleistung, Reklamation und Zahlung laufen deshalb über ihn.
Wir bekommen dafür eine Vermittlungsvergütung vom Partnerbetrieb. Wir stellen Ihnen keine Rechnung für die Handwerksleistung.