Das Grundmuster
Fast alle dokumentierten Fälle folgen derselben Dramaturgie. Am Telefon fällt ein niedriger Preis, oft als „ab 39 Euro" oder ähnlich. Vor Ort wird gearbeitet, ohne dass ein Gesamtpreis genannt wurde. Am Ende steht eine Rechnung, die ein Vielfaches beträgt — Verbraucherzentralen dokumentieren Fälle bis 800 Euro für eine einfache Türöffnung. Bezahlt wird bar, unter Zeitdruck und häufig mit einem unguten Gefühl.
Stiftung Warentest hat bei Vermittlerportalen Endpreise zwischen 89 und 415 Euro für vergleichbare Leistungen gemessen — trotz durchgängig niedriger Werbepreise. Die Lücke zwischen beworben und berechnet ist also kein Ausrutscher, sondern Methode.
Warnsignale am Telefon
- Kein verbindlicher Gesamtpreis, nur „ab"-Beträge oder „das sehen wir vor Ort".
- Ausweichende Antwort auf die Frage, wer anruft — ausführender Betrieb oder Vermittlung? Beides ist legitim, Verschweigen nicht.
- Abrechnung nach Viertelstunden statt Festpreis, oft mit hohen Stundensätzen.
- Sofortversprechen in Minuten („in 15 Minuten da"). Seriös ist das nicht zusagbar.
- Ortsansässigkeit wird behauptet, obwohl die Nummer zu einem bundesweiten Callcenter gehört.
Warnsignale vor Ort
- Aufbohren einer nur zugefallenen Tür ohne nachvollziehbaren Grund. Erfahrene Betriebe öffnen solche Türen ganz überwiegend beschädigungsfrei.
- Bargeld-Zwang und die Weigerung, Karte oder Rechnung zu akzeptieren.
- Druck oder Drohungen, etwa mit erneutem Zusperren, bis gezahlt wird. Das ist Nötigung und strafbar.
- Keine ordentliche Rechnung mit Firmenname, Anschrift und Einzelpositionen.
- Unangekündigte Zusatzarbeiten oder überteuertes Material ohne vorherige Absprache.
- Kein Firmenfahrzeug, keine Ausweisung, Barzahlung ohne Beleg.
Merkmale seriöser Betriebe
Die Gegenliste ist erfreulich kurz und leicht zu prüfen:
- Festpreis oder Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn; bei wesentlicher Überschreitung wird vorab informiert (§ 650 BGB).
- Echte Adresse im Impressum, Eintrag bei Handwerkskammer oder Innung.
- Klare Auskunft darüber, ob man mit einem Vermittler oder dem ausführenden Betrieb spricht.
- Preise in plausibler Größenordnung: werktags etwa 75 bis 150 Euro, abends und am Wochenende etwa 150 bis 200 Euro, an Sonn- und Feiertagen bis rund 250 Euro.
- Zahlung nach dokumentierter Leistung, kein Bargeld-Drängen.
- Beschädigungsfreie Öffnung als Standard, nicht als Aufpreis.
Wenn die Rechnung völlig aus dem Rahmen fällt
Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass das Ausnutzen der Zwangslage ausgesperrter Menschen strafbaren Wucher darstellen kann (Az. 1 StR 113/19). Der Vertrag ist in solchen Fällen unwirksam; geschuldet ist nur ein angemessener Preis. Praktisch heißt das:
- Nicht unter Druck zahlen. Wer bar verlangt und drängt, will genau das verhindern.
- Beweise sichern: Rechnung, Fotos vom Schloss, Uhrzeit, Firmenname, Kennzeichen.
- Schriftlich widersprechen und eine angemessene Zahlung anbieten.
- Bei Drohungen die 110 rufen. Nötigung ist kein Zivilstreit.
- Beratung holen bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Und was heißt das für dieses Portal?
Wir sind selbst eine Vermittlung — also aus derselben Gruppe, die hier kritisiert wird. Deshalb machen wir die Punkte, an denen es üblicherweise schiefgeht, ausdrücklich sichtbar: Wir sagen im Gespräch, dass wir vermitteln. Wir behaupten keine eigenen Ortsadressen. Wir nennen keine Anfahrtszeit in Minuten. Und wir weisen keine eigenen Festpreise aus, weil nur der ausführende Betrieb sie verbindlich zusagen kann.
Prüfen Sie uns an genau diesen Punkten — und jeden anderen Anbieter auch.